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- Var med i "Die Gesellschaft Zum Sünfzen war eine Patriziergesellschaft in Lindau, die erstmals 1358 urkundlich erwähnt wurde. Wie andere Patriziergesellschaften auch, diente sie nur vordergründig der Geselligkeit, während die eigentliche Intention war, politischen und wirtschaftlichen Einfluss auszubauen und zu festigen. Die älteste erhaltene Satzung stammt von 1430.
Wie die räumliche Nachbarschaft im Bodenseegebiet nahelegt, gab es Querverbindungen zu anderen lokalen Patriziergesellschaften, namentlich zu Zum Esel in Ravensburg, zu Zur Katz in Konstanz und zu Zum goldenen Löwen in Memmingen. Nicht ohne Grund lässt sich heute noch feststellen, dass die Satzungen der Gesellschaften in Ravensburg, Memmingen, Lindau und Konstanz streckenweise wortgleich sind.
Politische Bedeutung:
Durch die Verfassungsänderungen von 1551–1553 beabsichtigte Karl V. in allen Reichstädten die Zunftherrschaft, möglichst die Zünfte selbst, zu zerschlagen und die Macht dem Patriziat in die Hand zu geben. Sünfzengenossen waren zu Freundschaft und Vertrauen untereinander und vor allem zu Gerhorsam gegenüber Kaiser und Reich verpflichtet.
Die Sünfzengesellschaft zählt 1540–1830 insgesamt 251 männliche Mitglieder. Davon hatten fast die Hälfte einen Ratssitz inne. Weitere 18 waren in Stadtämtern, z.B. Ratskonsulenten, Stadtschreiber, Stadtphysikus, Stadtammann, tätig. Die Herren, die kein Amt trugen, waren entweder ledig oder sie hatten ihren Wohnsitz außerhalb Lindaus, z.B. „auf dem Land”. Söldneroffiziere waren ebenfalls viel auswärts und wurden nie in die Räte gewahlt.
Ständische Vorrechte:
Patrizier galten als dem landgesessenen Adel ebenbürtig und wie andere Patriziergesellschaften, war der Sünfzen eine geschlossene Gesellschaft die den Charakter einer Sippenverbundenen Geburtsaristokratie hatte. Nur Lindauer Bürger konnten Mitglied des Sünfzen werden und niemand konnte aus eigenem Willen beitreten. Außenstehende wurden, wenn überhaupt, durch Kooptation der vorhandenen Mitglieder aufgenommen. Allerdings war das „Erweibern” des Sünfzen ausdrücklich erlaubt. Wenn die Tochter eines Sünfzen Genossen sich mit Willen ihrer Eltern vermählte, so wurde der Ehemann aufgenommen, „der gleich der Sünfzen sonnst nit fähig wäre” gegen zwei Gulden, bzw. wie ein jüngerer Sohn.
Am bezeichnendsten für das Ständesgefühl sind nach wie vor die Titel und Würden der Sünfzenherren. Die Gesellschaft selbst nannte sich im 16. und 17. Jahrhundert „eerliche” oder „ehrbare” Gesellschaft, gegen 1700 hin dann aber „adelige” und sogar „Hoch-Adliche” Gesellschaft. Gegen 1600 kommt der Titel „Junker” für die geadelten Mitglieder auf. Bei akademisch gebildeten Adligen tritt aber der Grad „Doktor” oder „Licentiat” an die Stelle von Junker. Viele Patrizierfamilien ließen sich vom Kaiser die Adelsqualität durch kaiserliche Adels- oder Wappenbriefe bestätigen, die häufig mit Wappenbesserungen verbunden waren. Andere Familien fügten, um zu demonstrieren, dass sie sich adelig fühlten, ihrem ursprünglichen Familiennamen einen Zusatz mit „von“ und den Namen zugekaufter Landsitze an.
Obwohl die Verleihung des Adels durch den Kaiser den Eintritt in den Sünfzen erleichtern mochte war er aber nicht Voraussetzung hierfür. Die Mitgliedschaft hob von sich selbst in eine höhere Schicht und deshalb wünschten auch Sünfzenherren eine Bestätigung als Ausweis, wenn sie in andere Städte verreisten. Das Tagebuch von Rudolf von Curtabatt lässt erkennen, dass man nicht nur in den aristokratisch regierten Kantonen Zürich und Bern, sondern auch am Hof des Ludwig XIV., die Patrizier Lindaus als hoffähige Kavalliere ansah und behandelte.
Sünfzen Geschlechte 1540-1830:
Andreae; Barbarossa; Bensperg; Betz; Bonöll; Burgauer; Butler v. Solhil; Cramer; v. Curtabatt; Deller (Teller); v. Eberz; Eckolt (Eggolt); Ehinger v. Baltzheim; Faber; Falck; Fels; Frantz; Frey; Funk v. Senftenau; Furtenbach; Gering; Gloggengiesser; Gullmann; Habisreutinger; Halder v. Mollenberg; Heider v. Gitzenweiler; Haintzel v. Degelstein; Hensler; Hünlin; v. Kirchen; Koch; Kröl v. Luxburg; Kurtz v. Senftenau; Langensee; Mayrhoffer v. freien Thurn; Mennlishoven; Merklin; Miller (Müller); v. Neideck; Neukomm; Pappus v. Tratzberg; v. Pfister; Polan (Bolan); Porzelius; Rader; Rangus; Rehm; Rhaw (Rau); Ringelsdörffer; v. Rötenberg; Scheidlin; Schmid; Schmidt; Seutter v. Lötzen; Thoman v. Hagelstein; Varnbühler; Wachter; Weller; Weltz. [3]
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