Notater |
- Protokolle der Verordneten in christlichen Religions Sachen und des Pfarrkirchen Pflegeamtes der Reichsstadt Ulm, auch Ratsentscheid an Pfarrkirchen Plegeamt bezüglich Mag. Wolfgang Glockengiesser:
15.08.1625:
Mag. Wolfgang Glockengiesser hat bei den Herren Religionsverordneten höchstes und gröstes Mißfallen erregt wegen abermaligen Ärgernisses bei seinen Predigthörern, bes. aber gegenüber den Papisten in der Nachbarschaft: Am Tage Jacobi Apostoli (25.07) wie am folgenden Sontag (31.07) hat er nach einer Auseinandersetzung mit seiner Frau nicht gepredigt, ist vielmehr weinselig nach Riedheim und anderen Orten gezogen, hat dort den Pfarrer gestört, während der Pfarrer von Hörvelsingen beide Male für ihn gepredigt hat.
Bei schon 5 Verwarnungen wegen der Händel mit seinem Weibe, Fessens und Saufens, auch bei Androhung der Beurlaubung vom Dienst hat er jeweils zwar um Verzeihung gebeten, aber dann doch alles Mahnen in den Wind geschlagen: Weiter sind die Predigten schlecht mangels Sorgfalt bei der Vorbereitung, weiter trinkt er und streitet mit seiner Frau, ja trinkt mit den Pfaffen von Elchingen, wozu sein Weib singe. Das können beide Âmter nicht länger dulden: Da keine Besserung mehr durch Mahnen und Strafen zu erhoffen ist, wird Glockengießer jetzt mit einem Verweise vom Kirchendienst beurlaubt und muß auf Michaelis (29.09) wegziehen, während die benachbarten Pfarrer ihn vertreten. Im Falle eines Abschieds wird er unter Hinweis auf seinen Unfleiß im Amt wie sein Ärger erregendes Leben ein schlechtes Zeugnis erhalten.
26.08.1615:
Mag. Glockengießer bittet mündlich demütig um nochmalige Begnadigung, man möge es doch noch einmal mit ihm versuchen.
09.09.1615:
Schriftliche Mitteilung an Mag. Glockengießer, man müsse bei der ausgesprochenen Beurlaubung bleiben, werde aber die erwünschte Verzetzung erwägen.
13.09.1615:
Nach flehentlicher Bitte um Begnagigung, nach Fürsprache seiner Frau und Kinder, von Bruder und Befreundeten soll ein letzter Versuch gewagt werden: Der Diaconus zu Leipheim wird Pfarrer zu Albeck, Glockengießer zieht als Diaconus nach Leipheim mit der Auflage, unter Dienstaufsicht des Pfarrers Kaspar Seitz zu schreiben und, testiert vom Pfarrer, vierteljährlich dem Kirchenplegamt in Ulm zu schicken, sich in vita et moribus untadelig zu verhalten, insbes. Trinken und Disputieren mit Papisten in der Nachbarschaft zu unterlassen.
20.09.1615:
Mag. Glockengießer, gewesener Pfarrer zu Albeck, hat bei seiner Bitte um Begnadigung und Versetzung das geforderte höchste Versprechen des schuldigen Wohlverhaltens in Lehre und Leben angenommen.
27.09.1615:
Der Entscheid beider Amter (der Verordneten in christlicher Religionssachen und des Kirchenpflegeamtes) ist Mag. Glockengießer vorgelesen mit der nochmaligen ausdrücklichen Verpflichtung, wegen der kritischen Hörer in Leipheim seine Predigten fleißiger zu studieren, bei der Auslegung des Textes zu Bleiben ohne Hörer anzugreifen; solten aber Trunk und Unvesen weitergehen, müsse er mit baldiger neuer Beurlaubung rechnen.
Entsprechendes Schreiben an die Vögte zu Albeck und Leipheim.
29.09.1625:
Mag. Joh. Jacob Wagner, Diaconus zu Leipheim, wird als Pfarrer nach Albeck versetzt, Mag. Wolfgang Glockengießer verspricht, sich in Lehre und Leben so zu verhalten, daß keine Klage mehr gefürth werde, und dankt für die Versetzung nach Leipheim. Beide sollen sich über denTermin des Tausches einigen.
13.10.1625:
Die vorgelegten Tauf- und Traubücher (wohl von Albeck) werden zurückgeschickt mit der Auflage an Diaconus Glockengießer, er möge sie in Leipheim mit größerem Fleiße Führen oder sie vom Pfarrer oder Schulmeister führen lassen.
27.10.1625:
Im neu erbauten Pfarrhause zu Albeck fehlen 6 Schlüssel; bei Mag. Glockengießer, Helfer zu Leiphaim, ist schriftlich nach deren Verbleib zu fragen, ggfs. sind neue anzufertigen.
1.1626:
Anlaßlich Rückgabe der gehaltenen Predigten wird Helfer Glockengießer erneut ermahnt, diese sorgfältiger vorzubereiten, auszuarbeiten und mit untadeligen Gesten vorzutragen, und solle er die versprochene Änderung in Lehre und Leben spürbar erkennen lassen.
02.06.1626:
Erneutes schriftliches Versprechen der Änderung und Besserung bis Michaelis (29.09) beruth auf sich.
29.08.1626:
Mag. Glockengießer möchte wegen der hohen Umzugkosten nach Liebheim und der teuren Zeit Geld aufnehmen.
31.08.1626:
Mag. Glockengießer nimt 100 fl. auf mit dem Versprechen der vierteljährlich fälligen Zinszahlung an seinen Freund Hildebrand Dorn, der dagegen seinen Acker verschreibt und durch Gehaltsabzug sein Kapital zurückerhalten zoll; Ausfertigung des Schuldbriefes durch den Stadtschreiber.
07.12.1626:
Mag.Glockengießer stimmt Gehaltsabzug und Zinszahlung zu er hat Getreide nicht abgezahlt; solldies auf Pfingsten und Michaelis tun.
14.12.1626
Die von Mag. Glockengießer auf Michaelis vorgelegten Predigten sind durch Mag. Ludwig Bischof zensiert: Sie sind ohne Gedankenführung und ohne üblichen Aufbau schlecht geschrieben; Verweis und Weitergabe an die Herren Verordneten in Religionssachen.
19.12.1626:
Bestätigung der Kritik Mag. Ludwig Bischofs; darum ernstlicher Verweis an Helfer Glockengießer über dem Leipheimer Pfarrer.
Glockengießer hat seine Frau mit Rutenschläger aus dem Haus getrieben.
28.12.1626:
Schriftlicher Bericht des Leipheimer Pfarrers Kaspar Seitz über Glockengießers Lehr und Leben; soll beiden Ämtern zugestellt werden.
06.02.1627:
Pfarrer Seitz soll erneut über Helfer Glockengießer berichten, weil dieser sich noch nicht geändert habe; ggfs. Local-Visitation vorgesehen.
30.04.1627:
Erneutes Schreiben an Pharrer Seitz zur weiteren Beaufsichtigung seines Helfers Glockengießer; ggfs. Bericht an beide Ämter.
29.05.1627:
Klageschrift von Vogt und Pfarrer zu Leipheim über Mag. Glockengießer anhaltend ärgerliches Leben: Der habe kürzlich einen verrückten Tag gehabt, beim Teufel geschworen unter Anrufung der Hl. Dreifaltigkeit, daß er die Kanzel nicht mehr betreten und nicht mehr an die Seite seiner wohl ehebrüchigen Frau kommen werde; zeche viel mit Papisten, sei so zu Bubesheim und Echlishausen ausgelacht worden, schlage seine Frau, halte aus Trunksucht und Zorn keine Predigt, hatte schon sein Bündel Gepacht, um nach Günzburg zu gehen.
Schriftliche Weisung an Vogt und Pharrer: Glockengießer dürfe die Kanzel nicht mehr betreten und müsse Leipheim innerhalb Monatstfrist verlassen.
18.06.1627:
Ratsentscheid an Pfarrkirchenplegeamt::
"M: Wolfgang Mag. Glockengießers Geveßnen Helfers zu Leipheim Eheweib, solle wegen begangenen Ehebruchs mit dem Pfaffen von Bubißheim, den Stand vor dem Ministro Allhie Inn der Pfarrkyrchen thun, Decretum Mirwochs den 18. Junij anno 1627./."
03.09.1627:
Glockengießer hat um seiner Kinder willen um Schuldennachlaß gebeten.
27.06.1628:
Aus Augsburg kommt das Gerücht nach Ulm Glockengießer sei dort gewesen und habe von den Kapuzinern 30 Thaler für öffentliche Revocation genommen, die aber nicht geschenen sei; dem Gerücht soll nachgegangen werden.
25.09.1629:
Glockengießer bittet, in Mähringen, Lehr und Jungingen predigen zu dürfen, was aus bekanten Gründen abgelehnt werden muß.
24.11.1630:
Glockengießer bittet untertänig um irgendeinen Kirchendienst und Leihgabe von 20 fl., die er in 1 Jahr zurückzahlen wolle, was abgelehnt werden muß.
- Værker:
De Institutione, Præterione, et Liberorum. Theses ex jure cuiili collectæ. (Præfide Georgio Cleminio I.V. Doctore, & Professore. - Respondente veró VVolfgango Gloggengiessero) (Latin) udgivet 1595.
Resp. Dissertatio sistens casum menstrui fluxus anomali animique pathematibus perturbati. Præs. M. Alberti (udgivet 1741)
Christliche Leichpredigt. - Bey dem Begrebnis - M. Ludovici Hunii, Superintendenten und Professorn zu Wittenberg. - VVolfgangus Gloggengiesserus, Ulmensis S. (Tysk/Latin) udgivet 1596.
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