Notater |
- Das Lebenslauf dieses vom Vater herbeigesehnten Nachfolgers, des zum fünftenmal Antoni genanten, endlich erhalten gebliebenen Sonntagskindes, ist der eines ungeratenen Sohnes aus guter familie.
Im Herbst 1521 trat er, den bedenlichen VVerzicht auf der väterliche Geshäft leistend, seine Erbe an, welches neben dem Geschäftsguthaben von 4000 fl. nach erfolgter Rechnungsablage und gegen Verzicht auf die Verschickung am Koberschen Haubt- und Wohnhause am Ägidienplatze; schon vor Jahresfrist, am 9. Juli 1522, verkaufte er dieses sein ererbtes Haus an seiner Schwager Bernhard Paumgärtner (Baumgärtner).
Am 12. Januar 1523 heiratete er Clara Sauerzapf. Ostern ward er unter die Genanten des Grossen Rates aufgenommen. Die Hoffnung, ihn durch Hausstand und Amt auf den rechten Weg zu bringen, war vergeblich, bereits am 27. April 1524 musste er öffentlich vor Gericht bekennen, dass er aus guten Ursachen sein Vermögen nicht weiter angreifen, sondern mit Frau und Kindern nur die Nutzung verbrauchen werde. Seine Frau wies er für von ihr zugebrachtes Heiratsgut 400 fl., sowie für ihr dagegen verschriebene 600 fl. auf die 3300 fl. an, die er nach Abzug seiner Schulden noch bei den Brüdern im Handel habe. Im Namen der Frau bat dan Seifried Coler um gerichtlich besiegelte Urkunde. Im Hans Lochinger, dem Hauswirt auf dem Rathause, wurdeihm, kaum ein Jahr nach seiner Verheiratung, ein Kurator gegeben; am 7. Dez. 1524 wurde auch dem Kanzleischreiber Steffan Bayer erlaubt, die Kuration des "verthunen" Anthoni Koberger anzunehmen. Man suchte ihm aufzuhelfen; am 26 Sept. 1528 nahm ihn der Rat, wohl um ihm eine Beschäftigung zuzuwenden, zum Wägamt der Mehlwage auf dem neuen Bau (Sebalder Seite) an, doch musste man sich am 30. Sept. 1530, dieweil er aufgesagt, nach einem Schreiber in der Wage umsehen. Er blieb laut Urkunde über eine 1528 gekaufte, ihm auf das Haus S. 17 zustehende Eigenschaft von 90 fl., welche 1532 mit 1800 fl. abgelöst wurde, bis su seinem Tode unter jener Verschwendungsvormundschaft; ja am 9. Januar 1531 musste gegen ihn die Anklage auf Ehebruch erhoben werdwn; es wurde drei Tage darauf beschlossen, ihn auf sein Bekenntnis wie einen Ehebrecher zu strafen, er solte 8 Tagen in die Strafe gehen. Nach mehrfacher Stundung und der Gestattung, ihn in ein Stüblein zu legen und, sofern er so schwach, ihm das Bier zu erlauben, ward er am Osterabend 1531 (8. April) zusammen mit Hartmann Schedel, dessen Vater einst des alten Koberger berühmtestes Drückwerk, die Weltchronik, verfasst, und mit Peter von Watt, einem Verwanten der eben erloschenen Pirckheimer, von Ehebruchs wegen des Genanntenamtses entzetzt. Ein Aussöhnung zwischen den Eheleuten fand nicht statt.
Das Jahr darauf 1532 ward der zu Fischbach erfolgte Tod dieses unwurdigen Sohnes in das sogenannte grosse Totengeläut eingetragen. Er hinterliess seiner Witwe vier Söhne.
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